Aktive Stadtentwicklungspolitik braucht aktive städtische Bodenpolitik
SPD fragt nach Sachstand
Mit einer Anfrage zum Stadtrat will die SPD-Fraktion die Aufmerksamkeit der Frankenthaler Kommunalpolitik auf die (vorhandene/nicht vorhandene?) städtische Boden- und Liegenschaftspolitik lenken.
Gezielte Stadtentwicklungspolitik braucht klare Vorstellungen, auf welchen inhaltlichen Vorgaben und in welche Richtung die Weiterentwicklung der Stadt Frankenthal sich – zumindest – in einer mittelfristigen Zukunft bewegen soll (z.B. Innen- vor Außenentwicklung?). Sie braucht aber vor allem auch konkrete Instrumente zur (Mit-)Steuerung dieser Entwicklung. Neben dem Bauplanungsrecht sind stadteigene Liegenschaften mit das wichtigste dieser Instrumente. Insbesondere angesichts des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in lebenswerten Quartieren wird die Funktion von städtischen Liegenschaften heute wieder verstärkt unter stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten diskutiert,
Hier sind die Fragen der SPD-Fraktion:
1. Gibt es in der Verwaltung ein Konzept für eine an der Verwirklichung von Stadtentwicklungszielen ausgerichtete städtische Bodenpolitik, die die Aspekte einer aktiven Bodenankaufs- und –vorratspolitik mit Strategien einer zukunftsgerichteten Vergabepolitik verbindet? Oder besteht in Zeiten von erheblichen Haushaltsfehlbeträgen und enger kommunalaufsichtsrechtlicher Vorgaben die Bodenpolitik der Stadt Frankenthal lediglich im Verwalten und Verkaufen des Restbestandes der in früheren Jahrzehnten erworbenen Grundstücke?
2. Wie viele Wohnbaugrundstücke bzw. Gewerbegrundstücke mit welchen Flächen sind gegenwärtig im Erbbaurecht vergeben und wie viele landwirtschaftliche Grundstücke sind verpachtet?
3. Wie viele Grundstücke/Flächen besitzt die Stadt Frankenthal in nach Bebauungsplänen bzw. dem Flächennutzungsplan als Wohnbau- bzw- Gewerbeoder Mischgebietsflächen ausgewiesenen Stadtbereichen?
a. Wie viele davon sind in den letzten 2o Jahren erworben worden?
4. Wie viele als ökologische Ausgleichsflächen bzw. für notwendige Grundstückstausche geeignete Flächen besitzt die Stadt?
5. Wie viele Grundstücke (mit welchen Flächen) hat die Stadt in den letzten 20 Jahren verkauft?
SPD-Stadtratsfraktion Frankenthal (Pfalz)
6. Nach §1 Abs.5 BauGB (und auch §6 Nr.1-3) hat die Bauleitplanung, „eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung“ zu gewährleisten. Wie beurteilt die Verwaltung vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten, über ‚Baulandmodelle’ und/oder Konzeptvergaben’ beim Verkauf städtischer Grundstücke private Investoren