Millionenaufträge des Oberbürgermeisters: SPD lehnt nachträgliche Ermächtigung ab
ADD rügt Rechtsverstöße von CDU-OB Hebich
In der Stadtratssitzung am 7. Juli 2021 hat die SPD-Stadtratsfraktion gemeinsam mit den Fraktionen von FWG und Linkenden Antrag des Oberbürgermeisters abgelehnt, ihm nachträglich die Ermächtigung zur Vergabe der letztendlich millionenschweren Untersuchungsaufträge an die Beratungsfirma EY abgelehnt. Auf Grund der Dienstaufsichtsbeschwerde von SPD und FWG hatte die Kommunalaufsicht bei der ADD festgestellt, dass der Oberbürgermeister bei der freihändigen Vergabe an EY gegen die Zuständigkeitsordnung der Stadt verstoßen hat. Um unter die Vergabegrenze von 50.000 € zu kommen ab der der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist, war der Hauptauftrag in 7 Einzelaufträge gestückelt worden. Tatsächlich betrug dieser Gesamauftrag zunächst schon rd. 200.000 €. Schlußendlich sind bis heute aber schon rd. 2,3 Millionen € angefallen. Es wurde offenkundig kein maximaler Betrag vereinbart. Der Vertrag, den der OB abgeschlossen hat, war , so SPD-Fraktionsvorsitzende Aylin Höppner, eine Einladung zur Selbstbedienung für den Auftragnehmer.
Die SPD, so Höppner, habe die Mühungen um Aufklärung der im Herbst 2019 gegen die Stadtklinik erhobenen Vorwürfe unterstützt, stets aber Augenmaß und Konzentration aufden Kern der Vorwürfe eingefordert. Aufwand und Ertrag stünden heir in keinem Verhältnis. Wenn ursprünglich für die Untersuchung 73 Tage mit einem Tagessatz von 2.200 plus 5% Aufwandsersatz und 19% MwSt (= 199.920€) veranschlagt worde seien, sei es nicht nachzuvollziehen, wieso der Auftrag an EY 2.296.237€ gekostet hat: "Wenn das zutrifft, was man uns zum Vertrag vorgelegt hat, dann hieße das, es wurden 843 (!!) Tage abgerechnet. Einfach unbegreiflich. Da dängt sich das Bild von der Kuh, die gemolken wurde." Auch aus diesem Grund komme eine nachträgliche Ermächtigung des OB nicht in Frage.
Hier geht zur Rede von Aylin Höppner:
„Ausdrücklich bleibt zu Beginn festzuhalten, dass erst nach einer gemeinsamen Beschwerde der SPD und der FWG-Stadtratsfraktionen an den ADD im Ergebnis, eine Rechtsverletzung durch eine nachträgliche Beschlussfassung nunmehr geheilt werden soll.Dies ist ein einmaliger Vorgang und es zeugt nicht unbedingt von einer offenen transparenten Herangehensweise der Verwaltungsspitze, wenn auch noch ursprünglich festgelegt wurde, dass diese Debatte in nichtöffentlicher Sitzung abgehalten werden sollte.
Weiterhin ist unsere ursprüngliche Frage nach der Zuständigkeitsordnung des Stadtrats und des HFA’s nicht abschließend beantwortet. Nämlich die Frage nach der Zulässigkeit der Masse der anderen Vergaben nach der Krankenhaussatzung (Wertgrenze 40.000,00 €).
Der ganze Vorgang wird aber auch noch unbeirrt im ähnlichen Stil weitergeführt indem der Untersuchungsauftrag an EY in unzulässiger Weise in 7 Einzelaufträge aufgestückelt wird, um unter die Grenze von 50.000,00 € zu kommen. Anders lässt sich die Verwaltungsvorlage gar nicht bewerten, da diese Einzelaufträge in einem engen Zusammenhang miteinander stehen und mitunter aufeinander aufbauen.
Gemäß der Verwaltungsvorlage wird bei der unzulässigen Auftragserteilung von insgesamt 73 Arbeitstagen zu einem Tagessatz von 2.200 € plus 5 % Pauschale und 19 % MwSt. ausgegangen. Laut Adam Riese kommt dann ein Betrag von 199.290,00 € zusammen.Abgerechnet wurde mit der Firma Ernst & Young ein Betrag in Höhe von rund 2.300.000 €.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hebich, werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates - Das ist das Zehnfache!!!!!
Wir fragen daher die Verwaltung, wie kommt dieser eklatante Unterschied zustande? Wir fragen weiterhin: Wurde bei der Auftragserteilung kein maximaler Kostenrahmen vereinbart?
Hätte denn nicht spätestens dann, als abzusehen war, dass aufgrund der mangelhaften Auftragsgestaltung, nicht anders lässt sich das bewerten, die Kosten explodieren, die Notbremse gezogen und der Stadtrat eingeschaltet werden müssen.Dies ist nicht passiert und das Bild einer Kuh, die gnadenlos gemolken wurde, drängt sich uns auf. Wobei diese Kuh die Stadtklinik war, die noch lange unter dieser Kostenexplosion zu kauen haben wird.
Schlussendlich kommt für uns eine nachträgliche Ermächtigung nicht in Frage, weil offenkundig der konkrete Auftrag über die Untersuchungsgegenstände so mangelhaft ausformuliert wurde, dass im Ergebnis eine Verzehnfachung der eigentlichen Auftragssumme eingetreten ist.
Ähnlich geht es auch weiter bei der Vergabe von Rechtsberatungsleistungen. Wie kann es denn überhaupt möglich sein, dass sich die Kosten von ursprünglich kalkulierten 96.390,00 € um 200 % auf 289.225 € verdreifachen konnten? Wir fragen erneut: Was war denn das für eine Auftragsgestaltung? Eine Einladung zur Selbstbedienung an den Auftragnehmer? Ein Blankoscheck? Dieser Eindruck drängt sich uns auf.Es kommt auch noch erschwerend hinzu, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Untersuchungsaufträge sich zudem mit anderen Aufträgen der Rechtsberatung und Rechtsprüfung überschneiden.
Dies lässt für uns auch hier keinen anderen Schluss zu, dass wir einer nachträglichen Ermächtigung nicht zustimmen werden.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hebich,
am Ende haben wir immer noch keine nachvollziehbare Erklärung erhalten, wie es zu den eklatanten Kostensteigerungen gekommen ist, die in der Geschichte der Stadt und der Stadtklinik ihresgleichen suchen.
Halten wir uns an die Fakten und diese sind für uns eindeutig: Sie, Herr Oberbürgermeister, haben zum einen gegen geltendes Recht verstoßen und als zweites es zugelassen, dass durch die Vertragsgestaltung, die diese Kostenexplosionen zuließen, ein Schaden für die Stadt und die Stadtklinik entstanden ist."