Welche Fehler wurden gemacht - Wert trägt Verantwortung?
SPD Stadtverband Frankenthal (Pfalz)
SPD Stadtverband Frankenthal (Pfalz)

Welche Fehler wurden gemacht - Wert trägt Verantwortung?

SPD verlangt Aufklärung zum Arbeitsgerichts-Desaster in der Stadtklinik - Verwaltung scheut die Öffentlichkeit

20.02.2024

Zur Stadtratssitzung am 7. Februar hatte die SPD-Fraktion einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht zur Aufarbeitung der von der Stadt angestrengten, mittlerweile in vier Verfahren gescheiterten Arbeitsgerichtsprozesse gegen den früheren Kaufmännischen Direktor der Stadtklinik und gegen einen früheren Chefarzt. Unter Verweis auf ein bei der gleichen Rechtsanwaltskanzlei, die für die Stadt die verlorenen Arbeitsgerichtsprozesse geführt hat, bestelltes Rechtsgutachen, weigerte sich OB Dr. Meyer aus angeblichen Datenschutz- und Persönlichkeitsgründen die Anfrage in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Die SPD-Fraktion hat im Geegensatz dazu klar gemacht hat, dass es um Vorgänge geht, die in der Presse berichtet wurden und in öffentlicher Verhandlung vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht erörtert wurden. Nicht zuletzt hat in der Vergangenheit der damalige Oberbürgermeister in seinen öffentlichen Stelllungnahmen über die beiden Betroffenen auf Persönlichkeitsschutz keine Rücksicht genommen. Gegen den Widerstand der SPD hat der OB Dr. Meyer diese Anfrage auf die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sonder-Stadtratssitzung am 20. Feburar 2024 gesetzt.

Die Anfrage der SPD finden Sie hier:

  1. Wurde vor Ausspruch der ersten außerordentlichen Kündigung der Versuch unternommen, mit Herrn Kraut eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen, beispielsweise Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Jahresende gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung?
  1. Sollte die Frage Z. 1 verneint werden, warum wurde im Hinblick auf die vertragliche Situation von Herrn Kraut (ordentliche Unkündbarkeit) und dem damit im Zusammenhang stehenden Prozessrisiko dieser Versuch nicht unternommen?
  1. Wurden die Vertreter der Stadt Frankenthal bzw. Vertreter der Stadtklinik durch die beratende Anwaltskanzlei auf das bestehende Prozessrisiko aufgrund der ordentlichen Unkündbarkeit von Herrn Kraut und dass in diesem Zusammenhang stehende Annahmeverzugsrisiko bei einem Jahresgehalt von rund 144.000 € brutto hingewiesen?
  1. Wurde vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung auf die Möglichkeit einer Verdachtskündigung hingewiesen, die nicht zwingend zu einem Obsiegen in den Verfahren geführt hätte, aber die Verhandlungsposition der Stadt möglicherweise deutlich verbessert hätte?
  1. Trifft es zu, dass das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein in dem ersten oder zweiten Kündigungschutzverfahren den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hatte, der eine Zahlung an Herrn Krauth i.H.v. 500.000 € (oder eine ähnliche Summe) vorsah?
  1. Wurde dieser Vorschlag von Herrn Kraut angenommen, von der Stadt/Stadtklinik abgelehnt und ein Gegenvorschlag i.H.v. 250.000 € unterbreitet? Bei welchem Termin wurde ein solcher Vorschlag unterbreitet?
  1. Welche Beratungs- und sonstigen Rechtsanwaltskosten sind der Stadt Frankenthal/Stadtklinik zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren Kraut und Doktor Zittel entstanden? Wie hoch sind die Kostenerstattungsansprüche des Herrn Kraut für die Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Mainz? Sollten diese noch nicht beziffert sein, bitten wir um Mitteilung der festgesetzten Gegenstandswertes, die dann eine Berechnung nach den Grundsätzen des Rechtsanwalts- Vergütungsgesetzes zulassen.q
  1. Wie hoch belaufen sich die Gutachterkosten für die Erstellung der Gutachten in Sachen Dr. Zittel?
  1. Besteht die Möglichkeit, den der Stadt Frankenthal insgesamt entstandenen Schaden bei einer D + O Versicherung ganz oder teilweise geltend zu machen?